1. Allgemeines
(1) Sämtliche Lieferungen von VS Trading, Sebastiaan Scholten, Luciagasse 9, 45894 Gelsenkirchen(nachfolgend "Verkäufer", "Uns" oder "Wir")erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich vorab schriftlich anerkannt sind, sind für Uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Es wurden keine in dem geschlossenen Vertrag nebst dieser AGB nicht enthaltenen weiteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen.
2. Begriffsbestimmung
(1) Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Ein Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern (beide nachfolgend gemeinsam "Käufer").
3. Vertragsschluß
(1) Der Käufer kann Ware zur Bestellung auswählen, indem er einzelne Artikel und Produkte anklickt und sie seinem virtuellen ?Warenkorb? hinzufügt. Der virtuelle Warenkorb zeigt den Inhalt der Bestellung des Käufers. Vor der verbindlichen Bestellung kann der Käufer einzelne Produkte dem virtuelle Warenkorb hinzufügen sowie entfernen. Möchte der Käufer die Bestellung abschließen, klickt er auf den Button ?Zur Kasse?. Anschließend gibt der Käufer in dem Bestellformular die dort angeforderten Daten ein und wählt ein Bezahlverfahren aus. Vor Absendung der fertigen Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, seine Bestelldaten zu überprüfen und zu korrigieren. Der Käufer versendet die Bestellung, indem er auf den Button ?Kaufen? klickt.
(2) Unsere Angebote auf Unserer Website stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, ein Angebot abzugeben. Erst die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrages dar. Sobald die Bestellung bei Uns eingeht, erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung, die den Eingang seiner Bestellung bei Uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Auftragsbestätigung soll den Käufer lediglich über den Eingang seiner Bestellung informieren. Der Kaufvertrag kommt erst zwischen dem Käufer und Uns zustande, wenn die bestellte Ware an den Käufer versendet oder der Verkäufer den Versand an den Käufer mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt.
(3) Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, sind Maß-, Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Abweichungen um bis zu 10 % zulässig.
(4) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten Wir Uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Käufer ohne Unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigen und Dritten nicht zugänglich machen.
(5) Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, daß die Nichtlieferung von Uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Unserem Zulieferer. Der Verkäufer informiert den Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich. Die Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurück erstattet.
(6) Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Preislisten und Werbungen, sind Beschaffenheitsangaben und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB und auch keine Beschaffenheitsgarantie i.S.v. § 443 Abs. 1 BGB dar.
(7) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern Wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
4. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung ist bei Übergabe der Ware fällig. Sie hat jedoch, wenn der Vertrag zuvor gemäß Ziffer 3 (1) und (2) geschlossen wurde, spätestens acht Tage nach Zugang der der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(2) Fällige Geldforderungen sind - sofern der Käufer Unternehmer ist - mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regeln.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(4) Gegen Unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
(5) Wir behalten Uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen.
5. Lieferung
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Käufer und Uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß.
(2) Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer.
(3) Höhere Gewalt und Ereignisse, die Uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen, berechtigen Uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(4) Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind Wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser beträgt 15 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Den Vertragspartnern bleibt vorbehalten, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden geltend zu machen.
(5) Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Termine vom Käufer nicht eingehalten, so sind Wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Gefahrübergang - Verpackung
(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware an den Käufer ausgeliefert wird oder der Käufer in Annahmeverzug gerät. Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr bei Versendung der Ware mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, so schließen Wir eine Transportversicherung allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf seine Kosten ab.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, werden Transport- und sonstige Verpackungen - sofern nicht anders vereinbart - mit Ausnahme von Paletten nicht von Uns zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.
7. Sachmangelhaftung
(1) Wir haften für Sachmängel ausschließlich nach dem Bestimmungen dieser Ziffer 7.
(2) Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind - sofern dieser Unternehmer ist - vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine Uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist.
(3) Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(4) Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für Uns unzumutbar, wenn der von Uns nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
(5) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt gegenüber Unternehmern unter Ausschluß jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Im Fall der Nachbesserung sind Wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Die Kosten bestimmen sich nach der jeweils aktuellen DAT/Schwacke-Liste.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.
(8) Sofern der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB ist, setzten die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.
(9) Wird ein Sachmangel geltend gemacht und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorlag, ist der Käufer verpflichtet EUR 40 an den Verkäufer wegen der notwendigen Bearbeitung zu zahlen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Weitere Ansprüche des Verkäufers bleiben diesem unbenommen.
8. Haftung
(1) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieses Vertrages sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer daher regelmäßig vertrauen darf.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen von Ziffer 8.(1) und 8(2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche gegenüber Unternehmern innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
9. Unternehmerrückgriff
(1) Die Regelungen dieser Ziffer 9 gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer ist.
(2) Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer von Uns seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
(3) Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten.
(4) Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(5) Die Pflicht des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der Uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten Wir Uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten Uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat Uns der Käufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
(3) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für Uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben Wir das Eigentum oder ? wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert des Liefergegenstandes ? das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben Wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, daß eine andere Sache als der Liefergegenstand als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Besteller Uns anteilmäßig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 dargestellten Verhältnis. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Uns.
(4) Für den Fall, daß der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Uns.
11. Veränderte Verhältnisse beim Käufer
(1) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die Wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind Wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Wechsel auf Kosten der Käufers zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.
(2) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind Wir berechtigt, nach Unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
12. Datenschutz
Uns ist der Schutz der persönlichen Daten Unserer Kunden wichtig. Der Käufer kann sich über den Umgang mit personenbezogenen Daten in Unserer Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Form unter http://www.luftion.de/agb informieren.
13. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Sitz Unserer Gesellschaft.
(2) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, daß der Käufer über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Die Parteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.
Online Streitbeilegung
Bitte beachten Sie folgende gesetzliche Pflichtinformation: Die EU-Kommission betreibt eine Plattform zur Online-Streitbelegung. Diese ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.